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Die Geschichte des Europa-Parlaments



Die Anfangszeiten waren nicht gerade vom Luxus geprägt. "1979 hatten wir keine Assistenten, keine Schreibmaschine oder Büros. Nichts", erinnert sich der britische Abgeordnete Bill Newton Dunn, der auch heute noch für die Liberalen im Europäischen Parlament sitzt. Wollte er damals eine Stellungnahme verfassen, musste der Brite vorher die Schreibmaschine reservieren, die er sich mit drei anderen Abgeordneten teilte. Die minimale Ausstattung zeigt auch, welche Bedeutung man der europäischen Volksvertretung vor 30 Jahren beimaß: nämlich keine große!

 

Zwar gab es das Europaparlament schon seit 1958, doch im Juni 1979 wurde es zum ersten Mal direkt von den Bürgern/innen gewählt. Für viele Politiker/innen und Experten/innen ist dies ein wichtiger Meilenstein. Viel ausrichten konnte das Parlament, das zu dieser Zeit neun Staaten und rund 260 Millionen Bürger/innen vertrat, nicht: Es hatte vor allem eine beratende Funktion, aber so gut wie keine Mitentscheidungsrechte. Doch im Laufe der Zeit erkämpfte sich die europäische Volksvertretung mit jedem Reformprozess mehr Rechte und Einflussbereiche.

Zusammen mit Rat und Kommission entscheidet das Parlament heute über die Richtlinien der europäischen Politik: hat zum Beispiel das letzte Wort, wenn es um den Haushalt der Europäischen Union (EU) geht, der dieses Jahr bei rund 133 Milliarden Euro liegt. Es kontrolliert die Arbeit der Kommission und ist gemeinsam mit dem Rat der EU-Gesetzgeber. Das Parlament prüft die Entwürfe, kann sie ergänzen, ändern oder auch ablehnen. Bei drei Viertel der Gesetzgebung hat es volle Mitentscheidungsrechte. Das Parlament setzte ein Verbot gefährlicher Pflanzenschutzmittel durch, regelte, dass ein Anruf aus dem EU-Ausland nach Hause nicht mehr als 46 Cent pro Minute kosten darf, bemüht sich um einheitliche Arbeitszeitregelungen und den Klimaschutz.

 

Schon Ex-Bundeskanzler Willy Brandt sagte 1979 besorgt: "Die Hauptgefahr besteht darin, dass die Abgeordneten ihren Kontakt mit den Heimatländern verlieren." Den aufrecht zu erhalten, ist gar nicht so leicht: Hauptsitz des Europaparlamentes ist Straßburg, die meisten Ausschüsse tagen in Brüssel. Da bleibt kaum Zeit, in die Wahlkreise zu reisen, die größer sind als die von Bundestagsabgeordneten.

 
 

Früher wurde die europäische Volksvertretung ironisch "Parlament der Großväter" genannt, weil etliche Politiker dort die letzten Jahren vor ihrem Ruhestand verbrachten, gelegentlich schob man auch unbequeme Parteigenossen ab. Doch es gibt und gab auch die anderen: begeisterte Europa-Anhänger/innen und Politik-Neulinge. "Ich freue mich darüber, hier sagen zu können, was in der verklemmten SPD zu Hause gar nicht mehr möglich wäre", sagte 1979 eine junge EU-Abgeordnete. Sie heißt Heidemarie Wieczorek-Zeul und ist heute Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Deutschland spielt eine wichtige Rolle im Europaparlament, immerhin sind 99 der insgesamt 785 Abgeordneten Deutsche. Kleine Länder wie Estland können nur sechs Vertreter nach Straßburg schicken, dafür sind sie teilweise hochkarätiger – unter estnischen Abgeordneten fanden sich schon ehemalige Premierminister und Außenminister. Gerade in osteuropäischen EU-Ländern wie auch Polen, Ungarn und Tschechien hat das europäische Parlament ein höheres Ansehen als das nationale.

Es wird häufig geschätzt, dass in einigen Politikbereichen bis zu 80 Prozent der Gesetzgebung auf europäischer Ebene stattfindet. "Wie wichtig die EU ist, wird von deutschen Politikern bisher kaum kommuniziert", sagt Daniela Kietz vom SWP. Auch jetzt, im Vorfeld zu den Europawahlen, würden die großen Parteien vor allem einen nationalen Wahlkampf führen.

Sollte der 2007 beschlossene Vertrag von Lissabon Ende dieses Jahres endgültig in Kraft treten, würde genau das Gegenteil passieren. Denn der Reformvertrag weitet die Rechte des Parlaments noch einmal kräftig aus. Es wird dann auch bei wichtigen Themen wie der inneren Sicherheit, der Handels- und Agrarpolitik mitentscheiden können. Dann wäre das Parlament in der EU endgültig ein fast gleichberechtigter Gesetzgeber.

fluter.de Archiv Nr. 79 : "Europa-Wahlen" | Mai 2009

Alva Gehrmann | 4.5.2009

www.bpb.de/Europawahlen

Artikel 4

SPIEGEL 23/11/2009

Bankerin spielte Robin Hood

Sie nahm von den Reichen und gab den Armen: Die Filialleiterin einer Bank hat Geld von den Konten wohlhabender Kunden auf die ihrer Klienten in finanziellen Schwierigkeiten umgebucht. Jetzt ist die Dame verurteilt worden.

Bonn – Sie gab den modernen Robin Hood und buchte rund 7,6 Millionen Euro von den Konten reicher Kunden auf die Konten armer Kunden um: Wegen Untreue in 117 Fällen verurteilte das Amtsgericht Bonn am Montag die Leiterin einer Bankfiliale zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Die 62-Jährige, die selbst keinen Cent in die eigene Tasche steckte und sich mit ihren Aktionen am Ende selbst ruinierte, erklärte: "Ich kann mich selbst nicht verstehen, offenbar habe ich ein Helfersyndrom."

Auch die Vorsitzende Richterin sagte, es sei nicht nachvollziehbar, wie sie es so weit habe kommen lassen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers am Montag eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, die Verteidigung von eineinhalb Jahren gefordert.

Mindestens über 14 Monate lang soll die Filialleiterin ihr Umbuchungssystem betrieben haben, bei dem sie von den Reichen nahm, um den Armen zu geben. Weder den Begünstigten noch den Geschädigten erzählte sie von den Geldschiebereien. Von den Kunden, die stets in den Miesen gewesen seien, habe aber auch keiner hintergefragt, wo das Geld plötzlich hergekommen sei, sagte sie.

Ihr Plan sei es gewesen, sich das Geld von den Sparkonten reicherer Kunden für den Zeitraum zu leihen, in dem die Überziehungslisten der Bank geprüft wurden. Damit Kunden, die bereits weit im Minus waren, keine Probleme erhielten, buchte sie in den Prüfungszeiträumen das Geld wohlhabender Kunden auf die überzogenen Konten um. Dabei handelte es sich den Ermittlungen zufolge teilweise um Beträge bis zu 2,3 Millionen Euro. Nachdem die Prüfung vorbei war, überwies sie das Geld wieder zurück.

Allerdings klappte das nicht immer problemlos: Weil einige der Kunden so stark in den roten Zahlen waren, war eine Rückbuchung teilweise nicht mehr möglich. Insgesamt konnte sie den Ermittlungen zufolge nur 6,5 Millionen der insgesamt 7,6 Millionen Euro wieder zurückerstatten. Aufgeflogen war der Betrug bei internen Prüfungen der Bank.

Die Vorsitzende Richterin erklärte, viele Menschen hätten sich mit den Geldschiebereien der Filialleiterin ein schönes Leben gemacht, während ihres den Berg hinuntergegangen sei. Die 62-Jährige verlor nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihr ganzes Vermögen, weil die Bank sie für den entstandenen Schaden von 1,1 Millionen Euro in Regress nahm.

Verteidiger Thomas Ohm sagte, seine Mandantin lebe derzeit nur von einer kleine Frührente, die bis auf das Existenzminimum gepfändet werde. Auch ihr kleines Einfamilienhaus wie auch ein vermietetes Mehrfamilienhaus habe sie verloren.

Artikel 5

SPIEGEL05/11/2009

Tötung von Ägypterin

Der wegen Mordes an der Ägypterin Marwa al-Schirbini angeklagte Alex W. ist einem Gutachter zufolge voll schuldfähig. Der Sachverständige schloss eine Tat im Affekt durch eine Bewusstseinsstörung aus. Dem 28-jährigen W. droht damit eine lebenslange Haftstrafe.

Dresden - Das psychiatrische Gutachten fiel eindeutig aus: Der Angeklagte Alex W. ist voll schuldfähig. Der Sachverständige Stephan Sutarski habe ausgeführt, dass zum Tatzeitpunkt weder Anzeichen für eine seelische Abartigkeit oder Geisteskrankheit vorlagen noch die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei, sagte Oberstaatsanwalt Frank Heinrich am Donnerstag nach der nichtöffentlichen Sitzung im Prozess gegen den Russlanddeutschen im Landgericht Dresden.

Nebenklagevertreter Oliver Wallasch erläuterte, das Gutachten habe gezeigt, dass es sich nicht um eine Affekttat gehandelt habe. Dies habe der Sachverständige ausgeschlossen.

Dem 28-jährigen Alex W. droht damit eine lebenslange Haftstrafe.

Das Gutachten wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Schwurgerichtskammer entsprach zu Beginn des achten Verhandlungstages einem mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten begründeten Antrag der Verteidigung. Es würden auch Eigenschaften oder Details aus seiner Intimsphäre sowie sein Geisteszustand zur Sprache kommen, begründete die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand die Entscheidung der Kammer.

"Der psychologische Geisteszustand ist einer der intimsten Teile des Persönlichkeitsrechts", sagte Pflichtverteidiger Michael Sturm. Ob jemand verrückt sei oder nicht, betreffe seine Persönlichkeit im tiefsten Inneren, mehr noch als das Sexualleben, erklärte der Rechtsanwalt in einer Prozesspause. Bei W. gebe es Hinweise auf psychische Erkrankungen.

Insgesamt beschäftigte sich die Kammer rund fünf Stunden mit der Persönlichkeit des Angeklagten. Nachdem Journalisten und Zuschauer den Saal verlassen hatten, setzte der Angeklagte seinem Anwalt zufolge die Kapuze ab, mit der er sich seit Beginn des Verfahrens stets in der Öffentlichkeit und auch während der Verhandlung zeigt. "Das zeigt, dass er sich von der Öffentlichkeit bedroht fühlt", so der Verteidiger. "Aus unserer Sicht hat er heute erstmals an der Hauptverhandlung teilgenommen, ohne Kapuze und mit seinem Verteidiger diskutiert", sagte Nebenklagevertreter Wallasch.

Alex W. muss sich wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten. W. hat am 1. Juli im Landgericht während einer Berufungsverhandlung auf die schwangere Ägypterin Marwa al-Schirbini und ihren Mann eingestochen. Die Frau starb noch im Gerichtssaal, ihr Mann wurde schwer verletzt. W. soll aus Fremdenhass gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke und niederen Beweggründen aus.

Am Mittwoch hat W. die Angriffe auf die beiden Ägypter in einer vor Gericht verlesenen Erklärung gestanden, Ausländerfeindlichkeit als Motiv jedoch bestritten und von Reue kurz nach der Tat berichtet. In den Tagen zuvor war er im Sitzungssaal ausgerastet.

Der Prozess wird am kommenden Montag mit den Schlussvorträgen fortgesetzt. Erwartet werden die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklägern. Das Urteil soll am 11. November gesprochen werden.

Artikel 6

SPIEGEL 05/11/2009

Todesstrafe

Es ist der letzte verzweifelte Versuch sein Leben zu retten: In einem handgeschriebenen Brief bittet der zum Tode verurteile "Scharfschütze von Washington", John Allen Muhammad, um Gnade. Die Anwälte des 48-Jährigen beantragten eine Aussetzung der für den kommenden Dienstag geplanten Hinrichtung.

Richmond - Der als Drahtzieher von zehn Morden im Großraum Washington zum Tode verurteilte John Allen Muhammad hat fünf Tage vor seiner Hinrichtung noch einmal seine Unschuld erklärt. Er wies seine Anwälte an, einen von ihm im Mai 2008 geschriebenen Brief zu veröffentlichen, in dem er sich als "dieser unschuldige schwarze Mann" bezeichnete.

Der 48-Jährige soll am kommenden Dienstag in einem Gefängnis des US-Bundesstaats Virginia mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Muhammad war wegen der Ermordung eines Mannes im Oktober 2002 auf einer Tankstelle in Manassas/Virginia verurteilt worden.

Er soll zudem Drahtzieher einer Serie von neun weiteren Heckenschützenmorden gewesen sein, die drei Wochen lang die Menschen in den Staaten Maryland und Virginia sowie dem Hauptstadtbezirk in Atem gehalten hatte. Damals waren Menschen offenbar vollkommen willkürlich vor Supermärkten, Tankstellen und anderen Orten aus dem Hinterhalt erschossen worden. Muhammads damaliger Komplize, Lee Boyd Malvo, wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Anwälte von John Allen Muhammad beantragten vor dem Supreme Court in Washington eine Aussetzung der geplanten Vollstreckung. Die Argumentation der Verteidigung: Ihrem Mandanten sei nicht genug Zeit zur Ausschöpfung aller Berufungsmittel eingeräumt worden. Zudem hätte es Verfahrensfehler bei seiner Verurteilung gegeben. Es sei etwa nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass Muhammad unter Paranoia und anderen "mentalen Störungen" gelitten habe. Muhammad leide seit einem Militäreinsatz 1990 am Persischen Golf unter dem sogenannten "Golfkriegssyndrom". Der Supreme Court kann die Vollstreckung von Todesurteilen auch noch wenige Stunden vor dem angesetzten Termin aussetzten.

Im Oktober hatten Muhammads Anwälte dem Gouverneur von Virginia, Timothy M. Kaine, eine 40-minütige Videobotschaft geschickt. Darin ersuchten sie gemeinsam mit Medizinern den katholischen Demokraten um Gnade. Kaine gilt als Gegner der Todesstrafe. Dennoch gab er bislang neun Todesurteilen seine Zustimmung. In einem Fall machte Kaine allerdings eine Ausnahme und wandelte ein Todesurteil in eine Gefängnisstrafe um. Es handelte sich um einen Verurteilten, der nach Kains Auffassung "psychisch zu krank" gewesen sei, um hingerichtet zu werden.

Artikel 7

DIE WELT27/11/2009

Rote Kapitalisten

Hongkongs Börse gehört zu den großen Gewinnern des Aufstiegs Chinas. Doch nun droht Gefahr. Mit Shanghai könnte dem Finanzplatz ein wichtiger Konkurrent erwachsen. Ronald Arculli, Chef der Hongkonger Börse, traf sich mit mir, um darüber zu sprechen.

Ronald Arculli ist eine bekannte Persönlichkeit in Hongkong. Der Sohn eines indischen Vaters und einer chinesischen Mutter war Mitglied des „Legislative Council“, einer Art Parlament, und er ist Vorsitzender des Jockey Clubs – eine wichtige Position in dem Stadtstaat, wo die Oberschicht sich regelmäßig bei Pferderennen trifft. Er spricht ein Oxford-Englisch, wie es sonst nur in den höheren Kreisen Großbritanniens zu hören ist. Hauptberuflich ist Arculli heute als Chef der Hongkonger Börse tätig. Und in dieser Funktion traf er sich mit mir für ein Interview.

Mich interessierte dabei vor allem, wie er die Rolle der Hongkonger Börse in der Zukunft sieht, nun, da die chinesische Regierung das Ziel ausgegeben hat, Shanghai bis zum Jahr 2020 zu einem internationalen Finanzzentrum auszubauen.

Natürlich sieht Arculli die Stellung Hongkongs deshalb nicht in Gefahr. „Es gab nie einen Zweifel, dass ab einem gewissen Punkt die Festlands-Börsen nach und nach liberalisiert würden. Und uns war auch immer klar, dass es irgendwann in China einen Finanzplatz geben würde, der internationales Format haben wird, schon bevor die Regierung das Datum 2020 bekannt gab.“ Den Wettbewerb fürchtet er nicht. „Während unserer ganzen Geschichte haben wir mit Wettbewerb gelebt. So gab es in Hongkong über Jahrzehnte hinweg selbst vier Börsen. Diese wurden dann in den 80er Jahren konsolidiert und im Jahr 2000 gingen wir als eine der ersten Börsen selbst an die Börse.

Mehr noch: Er sieht Hongkongs Börse sogar als künftigen Gewinner. „Wenn die Kapitalbeschränkungen in China aufgehoben werden – und das wird nach und nach passieren – dann werden viele Chinesen auch Anlagen im Ausland suchen. Und wir sitzen dann an der Schlüsselstelle, unter anderem weil wir die einzige Börse der Welt sind, die zweisprachig – Englisch und Chinesisch – arbeitet. Deshalb kann ich mir kein Szenario vorstellen, unter dem Hongkong langfristig verlieren könnte.“

Bei Regulierungsfragen hält er Hongkong für vorbildlich. „In vielen Ländern wurde in der Folge der Finanzkrise das „short-selling“ (das Setzen auf fallende Kurse über Leerverkäufe) vorübergehend untersagt. Wir haben das nicht getan, denn bei uns funktionierte das über viele Jahre völlig problemlos. Allerdings waren bei uns die so genannten ungedeckten Leerverkäufe auch nie erlaubt. Und genau dahin scheinen ja nun viele andere Börsen auch wieder zu kommen und genau dies ebenfalls zu verbieten.

Bei einem Punkt muss Arculli allerdings eine Niederlage eingestehen: bei seinen Kenntnissen im Hochchinesischen, dem Mandarin. Er spricht nur die in Hongkong übliche Verkehrssprache Kantonesisch. Bei seinem Amtsantritt hatte er versprochen Mandarin zu lernen. „Nach vier Wochen habe ich jedoch aufgegeben“, bekennt er. Daher unterhält er sich auch heute noch mit den chinesischen Kollegen vom Festland auf Englisch oder per Dolmetscher.

von Frank Stocker

Artikel 8

SPIEGEL 29/11/2009